Damit ein geplantes Feuerwerk ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt werden kann, gelten folgende Grundvoraussetzungen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherheitsabstände müssen zwingend eingehalten werden. Hierzu wird eine Location benötigt, welche diese Voraussetzungen erfüllt.
Die schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers ist zwingend vom Auftraggeber/Veranstalter einzuholen. Einen Vordruck zum ausfüllen erhalten Sie per E-Mail.
Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen wird empfohlen. Für die Planung ist eine Ortsbesichtigung erforderlich.
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