Voraussetzungen

Damit ein geplantes Feuerwerk ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt werden kann, gelten folgende Grundvoraussetzungen:

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherheitsabstände müssen zwingend eingehalten werden. Hierzu wird eine Location benötigt, welche diese Voraussetzungen erfüllt.

  • NUR Lichterbilder sind auch unter 8m Radius möglich
  • Kleinfeuerwerk   ab    8m Radius
  • Mittelfeuerwerk ab  15m Radius
  • Großfeuerwerk   ab 20m bis ca. 300m (großer Sicherheitsabstand erforderlich)

Die schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers ist zwingend vom Auftraggeber/Veranstalter einzuholen. Einen Vordruck zum ausfüllen erhalten Sie per E-Mail. 

Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

Eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen wird empfohlen. Für die Planung ist eine Ortsbesichtigung erforderlich.

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