Voraussetzungen
Damit ein geplantes Feuerwerk ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angezeigt werden kann, gelten folgende Grundvoraussetzungen:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherheitsabstände müssen zwingend eingehalten werden. Hierzu wird eine Location benötigt, welche diese Voraussetzungen erfüllt.
- NUR Lichterbilder sind auch unter 8m Radius möglich
- Kleinfeuerwerk ab 8m Radius
- Mittelfeuerwerk ab 15m Radius
- Großfeuerwerk ab 20m bis ca. 300m (großer Sicherheitsabstand erforderlich)
Die schriftliche Einverständnis des Grundstückeigentümers ist zwingend vom Auftraggeber/Veranstalter einzuholen. Einen Vordruck zum ausfüllen erhalten Sie per E-Mail.
Das Abbrennen von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen wird empfohlen. Für die Planung ist eine Ortsbesichtigung erforderlich.
Mietartikel Feuerherz, Herz mit Flammen-Effekt: Da es sich bei diesem Effekt nicht um Pyrotechnik handelt, muss dieser Effekt (ausgenommen in Versammlungsstätten) nicht angemeldet oder genehmigt werden (keine Pyrotechnik im Sinne des SprengG).