Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaib, Daniel
Kaib Feuerwerk
Rudloser Straße 17
36367 Wartenberg Angersbach

1. Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftraggeber und mir, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Diese AGB bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sind. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, ist der Auftragswert vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung in Bar oder per Banküberweisung zu begleichen. Gutscheine werden nach Zahlungseingang ausgestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG.

3. Erforderliche behördliche Genehmigungen - Gebühren/Kosten

Feuerwerke sind bei der zuständigen Behörde Anzeigepflichtig und es können Genehmigungen erforderlich sein. Das Anzeige und Genehmigungsverfahren wird von mir im Namen des Auftraggebers ausgeführt. Für das Anzeige und Genehmigungsverfahren können von der zuständigen Behörde Verwaltungskosten/Gebühren anfallen, diese Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich zum Auftragswert in Rechnung gestellt. Kosten für behördliche Auflagen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Feuerwehr vor Ort bei Trockenheit), müssen vom Auftraggeber getragen werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Eigentümer und bei Bedarf weitere erforderliche Unterlagen umgehend zur Verfügung. Ohne diese Unterlagen kann keine Einleitung des Genehmigungsverfahrens erfolgen. 

b) Bei Großfeuerwerken ist der Auftraggeber verpflichtet, auf eigene Kosten die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitszone einzurichten, abzusichern und deren Einhaltung unterstützend zu überwachen. Bei Klein- und Mittelfeuerwerken ist dies im Preis enthalten.

c) Der Auftraggeber erfüllt auf eigene Kosten alle behördlichen Auflagen, die nicht feuerwerksspezifischer Natur sind (z.B. Hygienekonzepte im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie).

d) Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für die Reinigung des Abbrennplatzes nach der Veranstaltung und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen des Grundstückeigentümers oder der Nachbarn wegen Beeinträchtigungen des Grundstücks frei. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes ist im Preis enthalten.

e) Bei Feuerwerken mit Musik ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Musik ordnungsgemäß bei der GEMA angemeldet wird und alle anfallenden Gebühren bezahlt werden. Diese Kosten trägt der Auftraggeber.

5. Entschädigung

Technische Defekte, pyrotechnische Defekte, sowie Rauchentwicklung oder Beeinträchtigungen der Effekte durch Witterung, begründen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.

6. Konzept/Planung

Änderungen am Feuerwerkskonzept aus brandschutztechnischen, gestalterischen oder räumlichen Gründen bleiben im Rahmen der ursprünglichen Planung vorbehalten.

7. Stornierung, Verschiebung und Ausfall

a) Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber oder Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Terminabsage), ist der Auftraggeber verpflichtet, den vereinbarten Auftragswert zu entrichten. Die gebuchte Leistung beginnt bereits nach Vertragsabschluss (Planung, Einholung von Genehmigungen, Einkauf benötigter Materialien). Ein Ersatztermin für ein bereits geplantes Feuerwerk kann nach Rücksprache vereinbart werden.

b) Wird das Feuerwerk aus Gründen, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder abgebrochen, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 50% des vereinbarten Preises.

8. Versicherungsschutz

Für meine Dienstleistungen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die eventuelle unvorhersehbare Schäden abdeckt.

9. Mietartikel: Feuerherz, Herz mit Flammen-Effekt 

Der Effekt „Feuerherz, Herz mit Flammen-Effekt“ stellt einen Mietartikel dar und ist keine Pyrotechnik im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG). Daher ist keine behördliche Anmeldung oder Genehmigung erforderlich (ausgenommen in Versammlungsstätten). Da die Nutzung außerhalb meines Einflussbereichs liegt, kann keinerlei Haftung für die Folgen unsachgemäßer Bedienung übernommen werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr!  Der Artikel ist nach Ablauf von dem vereinbarten Mietzeitraum zurückzugeben. Für Schäden am Equipment aufgrund unsachgemäßer Handhabung behalte ich mir vor, Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

10. Gutscheine

Für Gutscheine gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Gutscheine können ausschließlich für meine Dienstleistungen und Mietartikel eingelöst werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes des Verbrauchers, sofern keine zwingend gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen. Der Unternehmer kann jedoch auch vor dem Gericht seines Geschäftssitzes klagen.

(AGB zuletzt aktualisiert: 07.02.2025)

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