Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistung/Gutscheine

Fa. Kaib, Daniel
Rudloser Straße 17
36367 Wartenberg Angersbach

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgend genannten Bedingungen gelten für alle meine Verträge, Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht mit meiner ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen wurden. Sie bleiben auch bei der Aufhebung oder rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihrem Inhalt verbindlich. Geschäftsbedingungen des/der Auftraggeber sind für mich nicht bindend, auch wenn Ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche. 

2. Zahlungsbedingungen 

Die Zahlung in Höhe des Auftragswertes ist ab dem Datum der Auftragserteilung in Bar oder per Banküberweisung zu entrichten. Die Zahlung muss spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung eingegangen sein. Gutscheine müssen zu 100% vorab bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG.

3. Behördliche Genehmigungen 

Feuerwerk bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörden. Die notwendigen Genehmigungen werden im Auftrag und Namen des Kunden eingeholt.
Zuzüglich zu dem vereinbarten Preis hat der Auftraggeber alle anfallenden Abgaben und Gebühren für die Erteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen, sowie Kosten für notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Feuerwehr vor Ort bei Trockenheit) zu tragen.                                             

4. Mitwirkung des Kunden

a). Die für die behördlichen Genehmigungen erforderlichen Zustimmungen von betroffenen Eigentümern und Anliegern und alle von mir angeforderten Unterlagen hat der Kunde mir umgehend zur Verfügung zu stellen, da sonst mit der Planung und der Einleitung des Genehmigungsverfahrens nicht begonnen werden kann. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass hinsichtlich des Gesamtkonzepts der Veranstaltung sämtliche behördlichen Bedingungen und Auflagen eingehalten werden können. (hierzu gehört auch das Einholen einer eventuell notwendigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde für den Abbrennplatz)

b). Bei Großfeuerwerken ist der Auftraggeber verpflichtet, auf eigene Kosten die behördlich verlangte Sicherheitszone einzurichten, abzusichern und deren Beachtung zu überwachen. Bei Klein und Mittelfeuerwerken ist dies im Preis enthalten.

c). Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf eigene Kosten behördliche Auflagen zu erfüllen, soweit diese nicht feuerwerksspezifischer Natur sind, (z.B. Hygienekonzept aufgrund der Covid-19 Pandemie).

d). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abbrennstelle nach Durchführung der Veranstaltung auf eigene Kosten zu säubern und den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen des Grundstückeigentümers oder der Nachbarschaft der Abbrennstelle wegen etwaiger Beeinträchtigungen des Grundstücks freizustellen. Eine Grobreinigung des Abbrennplatzes ist im Preis enthalten

e). Bei Feuerwerken in Musikbegleitung ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dass die Musik bei der GEMA ordnungsgemäß angemeldet wird und die anfallenden Gebühren entrichtet werden. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

5. Schadensersatz

Witterungsbedingte Beeinträchtigungen der pyrotechnischen Effekte, technische/pyrotechnische Defekte und Rauchentwicklung begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. 

6. Konzept/Planung 

Die aus brandschutztechnischen, künstlerischen oder raumtechnischen Gründen notwendigen Änderungen in der Gestaltung des Feuerwerks bleiben im Rahmen der vorgesehenen Planung vorbehalten. 

7. Stornierung/Ausfall der Veranstaltung 

a). Kommt es nicht zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z.b. dem Ausfall der Veranstaltung oder der Stornierung des Vertrages seitens des Auftraggebers, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis zu vergüten. Die gebuchte Leistung beginnt bereits nach Vertragsabschluss (Planung, Einholung von Genehmigungen, Einkauf benötigter Materialien). Eine Terminliche Verschiebung als Ersatztermin für ein bereits geplantes Feuerwerk ist nach Rücksprache möglich.

b). Gelangt das Feuerwerk aus Gründen nicht zur Aufführung, die keine Vertragspartei zu vertreten hat oder wird das Feuerwerk aus solchen Gründen abgebrochen, so schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer 50% des vereinbarten Preises. 

8. Versicherungen

Für meine Leistungen und dadurch evtl. unvorhersehbare entstehende Schäden, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. 

9. Gutscheine

Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang ausgestellt. Für ausgestellte Gutscheine gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Gutscheine können ausschließlich für meine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für jegliche Art von Streitigkeiten ist das Amtsgericht Alsfeld-Zweigstelle Lauterbach. 

Königsberger Straße 8
36341 Lauterbach (Hessen) 

(AGB zuletzt aktualisiert: 28.03.2024)

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